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Waffenregeln/Gestaltungsregeln

STICHWAFFEN (z.B. Schwerter, Dolche, Messer)

VERBOTEN
  • keine Metallklingen jeglicher Art

ERLAUBT
  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe und thermoplastischen Werkstoffen mit abgestumpfter Spitze
  • LARP Waffen aus Schaumstoff oder Latex mit Stabilisationskern

HIEBWAFFEN (z.B. Hämmer, Streitkolben, Keulen, Äxte)

VERBOTEN

  • kein Metallkörper

ERLAUBT
  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe und thermoplastischen Werkstoffen ohne scharfe Kanten
  • LARP Waffen aus Schaumstoff oder Latex mit Stabilisationskern

SCHUSSWAFFEN (z.B. Gewehre, Pistolen)

VERBOTEN
  • echte Schusswaffen (auch funktionsunfähig gemacht), SoftAir- und Gaspistolen
  • echte Munition

ERLAUBT
  • funktionsunfähige Nachbildungen
  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe und thermoplastischen Werkstoffen ohne scharfe Kanten

STABWAFFEN (z.B. Stäbe, Lanzen, Sensen, Bambusschwerter)

VERBOTEN

Stäbe und Rohre aus Metall, Holz, Fiberglas, Hartplastik oder eine Kombination davon

ERLAUBT

Stäbe aus einer Kombination von Holz und Pappe/Plastik/Weichplastik, wenn der Holzanteil nicht überwiegt

BÖGEN UND PFEILE

VERBOTEN
  • funktionstüchtige Bögen
  • Pfeile aller Art, unabhängig vom Material

ERLAUBT
  • Bögen ohne funktionstüchtige Sehne
  • Pfeile ohne Spitzen

GENERELL VERBOTEN
  • Wurfsterne, Wurfmesser, Wurfpfeile
  • Schlagringe, Totschläger, Baseballschläger
  • Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
  • Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen, etc.)

Was wäre ein stolzer Krieger ohne seine blutverschmierte Axt, ein mächtiger Magier ohne seinen Zauberstab, oder eine Waldelbin ohne ihren eleganten Bogen? Kaum ein Cosplay kommt heute ohne Waffenimitation aus. Damit der Messebesuch auf der EpicCon 2016 für alle Besucher zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, möchten wir allerdings einige Hinweise zum Tragen von Waffenimitationen auf der Convention geben.
Alle Waffenimitationen werden vor dem Betreten des Messegeländes einem Waffencheck unterzogen.

GENERELL VERBOTENE WAFFEN/WAFFENIMITATIONEN
  • Echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen)
  • Echte Munition
  • Echte Wurfwaffen (Wurfsterne, Wurfmesser, Wurfpfeile)
  • Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen, etc.)
  • Schlagringe, Totschläger, Baseballschläger
  • Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
  • Hieb und Stichwaffen aus Metall mit scharfer oder stumpfer Spitze (Katanas, Schwerter,Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art)
  • Stäbe und Rohre aus Metall, Holz, Fiberglas, Hartplastik oder eine Kombination davon(Bambusschwerter, Holzstäbe, Lanzen)
  • Pfeile aller Art, unabhängig vom Material
  • Reitgerten über 1m Länge, Handpeitschen aller Art

Wer trotz des Verbots diese Art von Gegenständen mit sich führt, erhält nach Abnahme seines
Tickets einen sofortigen Verweis vom Gelände, selbst wenn er/sie zum Führen dieser Waffe berechtigt ist!

ERLAUBTE WAFFENIMITATIONEN

  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe und thermoplastischen Werkstoffen
  • Waffenimitate und Stäbe aus einer Kombination Holz und Pappe/Plastik/Weichplastik, wenn der Holzanteil nicht überwiegt
  • LARP Waffen aus Schaumstoff oder Latex mit Stabilisationskern
  • Bögen ohne funktionstüchtige Sehne; Pfeile ohne Spitzen

GESTALLTUNGSREGELN

  • Rüstungsteile aus Metall müssen fest am Körper befestigt sein
  • Ketten aus Metall müssen am Kostüm befestigt sein und dürfen nicht lose mit sich getragen werden
  • Bei Stachelarm- und -halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein
  • Keine scharfen Ecken und Kanten an der Kleidung

Rechtliche Grundlagen für die Waffenregeln Deutsches Waffengesetz (WaffG):

* §1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
o (…)
o (2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
+ a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb und Stoßwaffen;
+ b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit,
Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind
* §42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
o (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
o (…)
o (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck (…) Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden (…)


MEHR INFO: weaponcheck@epiccon.de

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